Ziel war es, eine qualitative und quantitative Bestimmung der Abfallströme im Zuge des Abbruchs des Gebäudes und der unterirdischen Bauten und Anlagen durchzuführen. Das Baustellenabfallkonzept wurde nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz § 10ff mit einer vollständigen Schadstofferhebung durchgeführt.Die Arbeiterkammer Wien plante den Abriss des ehemaligen Wohnheims, um einen Neubau zu errichten. Im Zuge dieses Abrisses sollte auch die Unterkellerung der Haustechnik, die teilweise unter der angrenzenden Hof- und Grünfläche liegt, abgebrochen werden.
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