Rechtlicher Hinweis

CES clean energy solutions GesmbH

Kontaktinformationen:
Schönbrunner Str. 297 | 1120 Wien , Österreich

Telefon:   +43 1 521 69-0

Fax:        +43 1 521 69-180

eMail:     office(at)ic-ces.at

Web:      http://www.ic-ces.at

 

Informationen zum Unternehmen:

UMSATZSTEUER-ID: ATU 64715133

Firmenregistrierung Nr.: FN 320442p

Gericht der Registrierung: Handelsgericht Wien (Handelsgericht Wien)

Weitere verpflichtende Unternehmensinformationen nach dem österreichischen E-Commerce- und Mediengesetz und nach der österreichischen Gewerbeordnung.

Haftungsausschluss:
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Verantwortlich für den Inhalt: Herr Andreas Helbl

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Politik:
Es gehört zu den Grundsätzen von CES, seine geschäftlichen Aktivitäten in strikter Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften durchzuführen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Einhaltung von Gesetzen, sondern auch auf die Wahrung von Geschäftsprinzipien und Geschäftsethik.
Ziel der Unternehmensphilosophie ist es, eine Kultur zu fördern, die ethisches Verhalten und die strikte Einhaltung von Gesetzen begünstigt, und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Fehlverhalten zu verhindern und aufzudecken.

Die Politik stützt sich auf das Compliance Management System (CMS), dessen wichtigste Punkte sind:

  • Jede Form von Fehlverhalten wie betrügerische, korrupte, geheime Absprachen, Nötigung oder Behinderung wird in keiner Weise geduldet.
  • Es ist verboten, Geschenke, Einladungen und Bewirtungs- oder Reisekosten anzunehmen oder zu bezahlen, die das Ergebnis eines Geschäftsvorgangs in unzulässiger Weise beeinflussen oder anderweitig zu einem unzulässigen Vorteil führen könnten.
  • Es besteht die Pflicht, genaue, detaillierte und umfassende Aufzeichnungen über alle Geschäftsvorgänge und Zahlungen zu führen.
  • Es werden kontinuierliche und strukturierte Maßnahmen ergriffen, um mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen und Geschäftspartnern zu verhindern.
  • Für alle Spenden für wohltätige Zwecke, Sponsoring oder politische Beiträge ist eine besondere Prüfung und Genehmigung erforderlich.
  • Jedes Fehlverhalten ist dem Geschäftspartner unverzüglich zu melden.

Die Parteien verpflichten sich, ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit diesem Programm zu führen. Mögliche Ordnungswidrigkeit berechtigt zur außerordentlichen Kündigung eines Vertragsverhältnisses.

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